DFB-Urteil: 75.000 Euro Geldstrafe und Auswärts-Teilausschlüsse auf Bewährung

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  • Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen Vorkommnissen während der Meisterschaftsspiele der 2. Bundesliga bei Eintracht Braunschweig und beim Karlsruher SC in der Saison 2016/17 zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. 30.000 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

    Darüber wurde die SGD zu zwei Auswärtsspielen unter Ausschluss ihrer Anhänger verurteilt. Diese Strafe wurde für die Spielzeit 2017/18 zur Bewährung ausgesetzt. Im Falle eines Widerrufs der Bewährung ist die SG Dynamo Dresden verpflichtet, den betroffenen Heimvereinen das gesamte Gästekontingent abzunehmen und nachgewiesene Mehraufwände, die durch den Ausschluss der Gästeanhänger entstehen, zu ersetzen. Ferner enthält das Urteil des DFB-Sportgerichts Auflagen, die teils an den Maßnahmenkatalog angelehnt sind, den der Verein am 22. Mai verabschiedet hat.

    „Wir haben gegenüber dem DFB gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt Dr. Quirling die Auffassung vertreten, dass Vergehen, die auswärts begangen wurden, auch auswärts bestraft werden sollten. Dem ist das Sportgericht mit seinem Urteil gefolgt“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. „Zudem unterstreicht das Urteil mit der Aussetzung der Teilausschlüsse zur Bewährung die Verantwortung unserer Anhänger für ihr Handeln bei allen Spielen der SG Dynamo Dresden. Die Erstattung von Einnahmeausfällen der gastgebenden Vereinen würde für unseren Verein hohe Zusatzkosten bedeuten, die wir an anderer Stelle deutlich sinnvoller investieren können. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche geführt und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter darauf hinwirken, dass ein dauerhafter, konstruktiver Dialog aller Beteiligten entsteht.“

    Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

    dynamo-dresden.de/verein/news/…uesse-auf-bewaehrung.html

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