„Klar ist, dass wir als Verein ohne Wenn und Aber große atmosphärische Herausforderungen vor uns haben, denen wir uns – nicht nur auf der nächsten Mitgliederversammlung – stellen werden. Es ist auch eine Frage des Stils, wie man mit Konflikten innerhalb eines Vereins umgeht. Die Basis dafür sind meiner Meinung nach immer Respekt, Vertrauen, Transparenz und Ehrlichkeit. Gerade wir als Gremienmitglieder haben eine Vorbildfunktion, wenn es darum geht, wie die Kultur des Miteinanders in unserem Verein aussehen soll und wie sie tagtäglich gelebt wird. Öffentliche Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter. Der Verein ist im Tagesgeschäft weiter voll handlungsfähig und wir werden auch diese schwierige Situation als Herausforderung begreifen und gemeinsam bewältigen. Wir haben als Sportgemeinschaft gerade aufgrund unseres Zusammenhalts in den zurückliegenden Jahren viel größere Aufgaben gemeistert und phantastische Arbeit abgeliefert. Daraus werden wir ganz viel Motivation ziehen, auch die aktuelle Situation zu bewältigen“, so Heinig.
Der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden wird zeitnah zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen und der Satzung entsprechend Schritte unternehmen, um die Arbeitsfähigkeit des Präsidiums innerhalb der vierwöchigen Kündigungsfrist wieder herzustellen.
Das Präsidium ist laut Satzung von der rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins ausgeschlossen. Der originäre Auftrag des Gremiums besteht in repräsentativen Aufgaben.
Es gibt mit Michael Bürger derzeit einen Nachrückekandidaten für das Präsidium. Um beschlussfähig zu sein, muss das Präsidium aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Ein Übergangspräsidium muss bestimmt werden. Innerhalb von zwölf Wochen muss durch die Vereinsmitglieder der SGD ein neues Präsidium gewählt werden.
Die anderen Gremien sind weiter uneingeschränkt handlungs- und beschlussfähig. Über die Neubesetzung der vakanten Stellen in Aufsichts- und Ehrenrat der Sportgemeinschaft wird die SGD informieren.
dynamo-dresden.de/verein/news/…ituation-bewaeltigen.html
Der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden wird zeitnah zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen und der Satzung entsprechend Schritte unternehmen, um die Arbeitsfähigkeit des Präsidiums innerhalb der vierwöchigen Kündigungsfrist wieder herzustellen.
Das Präsidium ist laut Satzung von der rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins ausgeschlossen. Der originäre Auftrag des Gremiums besteht in repräsentativen Aufgaben.
Es gibt mit Michael Bürger derzeit einen Nachrückekandidaten für das Präsidium. Um beschlussfähig zu sein, muss das Präsidium aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Ein Übergangspräsidium muss bestimmt werden. Innerhalb von zwölf Wochen muss durch die Vereinsmitglieder der SGD ein neues Präsidium gewählt werden.
Die anderen Gremien sind weiter uneingeschränkt handlungs- und beschlussfähig. Über die Neubesetzung der vakanten Stellen in Aufsichts- und Ehrenrat der Sportgemeinschaft wird die SGD informieren.
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