Der Aufsichtsrat vertritt den Verein (und demzufolge auch die Mitgliedschaft) zwischen den Mitgliederversammlungen. Er hat damit innerhalb der Gremien eine herausragende Stellung.
Die Eignungskriterien für Aufsichtsräte erlässt gem. § 4 Absatz 1.2 der Satzung das Präsidium; die Mitgliederversammlung entscheidet dann darüber mit einfacher Mehrheit.
Aufsichtsrat (Stand 21.12.2018)
Jens Heinig ( Vorsitzender-kooptiert durch den Jugendrat)
Thomas Kunert ( Stellvertreter)
Michael Ziegenbalg-Schriftführer
Hans Eggert
Jens Hieckmann
Hans-Jürgen Dörner
Olaf Gruhle (kooptiert vom Ehrenrat)
Dr. Jürg Kasper (kooptiert von der Fangemeinschaft)
Falk Kühn Meisegeier
Aufgaben gem. Satzung § 4:
3 Aufgaben
3.1 Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung.
3.2 Der Aufsichtsrat bestellt die Geschäftsführung und beruft sie ab; er entscheidet rechtzeitig über die Empfehlung
an die ordentliche Mitgliederversammlung zur Entlastung der Geschäftsführung. Bis zur vollständigen
Rückzahlung des dem Verein von der Landeshauptstadt Dresden mit Vertrag vom 11.04.2008 gewährten Darlehens
bedarf die Bestellung und Abberufung der derzeitigen Geschäftsführer der Zustimmung der Landeshauptstadt
Dresden.
3.3 Die Geschäftsführung bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften:
3.3.1 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
3.3.2 Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter;
3.3.3 Abschluss von Darlehensverträgen, Stundungsvereinbarungen und von Sicherungsgeschäften dazu;
3.3.4 Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art mit einer Laufzeit über zwei Jahren oder mit einem einmaligen
oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als 100.000,00 €.
9
3.4 Der Aufsichtsrat beschließt vor jedem Geschäftsjahr den von der Geschäftsführung vorzulegenden Finanzplan
und ggf. Nachtragshaushalte. Der Finanzplan ist von der Landeshauptstadt Dresden zu genehmigen. Er bestellt
im Einvernehmen mit dem zuständigen Organ des Deutschen Fußballbunds die Wirtschaftsprüfer und
verabschiedet den Jahresabschluss mit Geschäftsbericht. In der Person des Wirtschaftsprüfers hat nach jeweils
fünf Jahren ein Wechsel stattzufinden.
3.5 Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrats kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss
von Rechtsgeschäften durch die Geschäftsführung auch außerhalb des vorstehenden Rahmens von seiner
Einwilligung abhängig machen, d. h. er kann ihn nach den Erfordernissen des Vereins verändern. Etatüberschreitungen
bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die zuvor schriftlich einzuholen ist.
Die Eignungskriterien für Aufsichtsräte erlässt gem. § 4 Absatz 1.2 der Satzung das Präsidium; die Mitgliederversammlung entscheidet dann darüber mit einfacher Mehrheit.
Aufsichtsrat (Stand 21.12.2018)
Jens Heinig ( Vorsitzender-kooptiert durch den Jugendrat)
Thomas Kunert ( Stellvertreter)
Michael Ziegenbalg-Schriftführer
Hans Eggert
Jens Hieckmann
Hans-Jürgen Dörner
Olaf Gruhle (kooptiert vom Ehrenrat)
Dr. Jürg Kasper (kooptiert von der Fangemeinschaft)
Falk Kühn Meisegeier
Aufgaben gem. Satzung § 4:
3 Aufgaben
3.1 Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung.
3.2 Der Aufsichtsrat bestellt die Geschäftsführung und beruft sie ab; er entscheidet rechtzeitig über die Empfehlung
an die ordentliche Mitgliederversammlung zur Entlastung der Geschäftsführung.
3.3 Die Geschäftsführung bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrats zu folgenden Geschäften:
3.3.1 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
3.3.2 Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter;
3.3.3 Abschluss von Darlehensverträgen, Stundungsvereinbarungen und von Sicherungsgeschäften dazu;
3.3.4 Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art mit einer Laufzeit über zwei Jahren oder mit einem einmaligen
oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als 100.000,00 €.
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3.4 Der Aufsichtsrat beschließt vor jedem Geschäftsjahr den von der Geschäftsführung vorzulegenden Finanzplan
und ggf. Nachtragshaushalte. Der Finanzplan ist von der Landeshauptstadt Dresden zu genehmigen. Er bestellt
im Einvernehmen mit dem zuständigen Organ des Deutschen Fußballbunds die Wirtschaftsprüfer und
verabschiedet den Jahresabschluss mit Geschäftsbericht. In der Person des Wirtschaftsprüfers hat nach jeweils
fünf Jahren ein Wechsel stattzufinden.
3.5 Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrats kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss
von Rechtsgeschäften durch die Geschäftsführung auch außerhalb des vorstehenden Rahmens von seiner
Einwilligung abhängig machen, d. h. er kann ihn nach den Erfordernissen des Vereins verändern. Etatüberschreitungen
bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die zuvor schriftlich einzuholen ist.
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