Präsidium

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  • Präsisium
    Zusammensetzung, Bestellung und Abberufung


    Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.


    Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln durch die Mitgliederversammlung gewählt.


    Aufgaben


    Das Präsidium repräsentiert den Verein, insbesondere gegenüber den Medien und in der politischen Öffentlichkeit.


    Der Präsident leitet zusammen mit den Vorsitzenden der Gremien die Mitgliederversammlungen inkl. der Wahlen zu den Vereinsorganen - mit Ausnahme der Wahlen zum Präsidium selbst - sowie die Versammlungen der Vereinsorgane.


    Das Präsidium entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung der Kandidaten zu den Wahlen in die Vereinsorgane und bestätigt die Vorschläge für
    1. die Wahl in die Organe des Vereins mit Ausnahme der Kandidaten für das Präsidium,
    2. die Bestellungen in Vereinsorgane.
    Bei jeder Erstkandidatur sollen die Kandidaten vorab persönlich angehört und nach ihrer Eignung für das vorgesehene Vereinsamt befragt werden. Besonderer Wert ist auf die Kenntnis der Satzung inkl. der damit verbundenen rechtlichen Fragen zu legen.
    3. Im Falle einer Ablehnung des Kandidaten durch das Präsidium sollte eine Mitteilung an die Antragsteller unter Angabe der Gründe ergehen.


    Das Präsidium ist zur Einberufung von gemeinsamen Versammlungen mit dem Aufsichtsrat, Ehrenrat, Jugendrat sowie der Geschäftsführung ermächtigt und
    1. überwacht die ordnungsgemäße Einhaltung der Satzung und beantragt bei Verstößen die Klärung und Ahndung der Verstöße beim Ehrenrat,
    2. beurteilt Anträge von Organen und Mitgliedern auf Satzungsänderung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages, hört und berät bei Klärungsbedarf den Antragsteller; nach Abschluss dieser Vorbereitungstätigkeit ist der Antrag auf Satzungsänderung der Geschäftsstelle zur Vorlage an die Mitglieder zu überweisen.
    3. hat dem Aufsichtsrat i. d. R. vierteljährlich zu berichten, insbesondere über die Gestaltung des Vereinslebens und bei Verstößen gegen die Satzung.
    Das Präsidium ist im Außenverhältnis von der rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereins ausgeschlossen.


    Präsidiumsmitglieder:


    Holger Scholze ( Präsident)
    Michael Bürger ( Vize-Präsident)
    Ronny Rehn ( Vize- Präsident)

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