Mitglied bei Dynamo

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  • Mitglied bei Dynamo
    Mitgliederstruktur und Stimmrechte


    Vereinsangehörige sind aktive Mitglieder, Sport treibende natürliche Personen über 18 Jahre und Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, passive Mitglieder, die keinen Sport im Verein ausüben, Ehrenmitglieder: die auf Vorschlag von Ehren-oder Aufsichtsrat von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt worden sind und fördernde Mitglieder: natürliche Personen über 18 Jahre, Personengesellschaften sowie juristische Personen und Vereine, die den Verein ideell und materiell unterstützen.


    Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder über 18 Jahre, ausgenommen die aktiven und passiven Mitglieder im Angestelltenverhältnis mit dem 1. FC Dynamo Dresden sowie fördernde Mitglieder. Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Sonderstimmrecht (vgl. § 3 Punkt 1.2).


    Erwerb der Mitgliedschaft


    Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist auf dem Vereinsformblatt der Geschäftsstelle einzureichen. Die Aufnahme Minderjähriger setzt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium.


    Die Entscheidung über den Aufnahmeantrag ist dem Antragsteller schriftlich binnen vierzehn Tagen nach Eingang mitzuteilen. Unterbleibt dies, steht dem Antragsteller ein Recht auf Bescheidung zu, das er auch gerichtlich geltend machen kann. Wird das Aufnahmeersuchen abgelehnt, steht dem Antragsteller ein Recht auf Beschwerde zu, über die der Ehrenrat binnen eines Monats zu entscheiden hat. Lehnt auch dieser die Aufnahme ab oder unterbleibt eine Entscheidung, ist das Aufnahmegesuch auf Antrag des Aufnahmeersuchenden bei der nächsten Mitgliederversammlung zu behandeln.


    Die Mitgliedschaft wird wirksam mit der Aufnahmebestätigung und den Zahlungen lt. Beitrags- und Ehrenordnung.


    Rechte und Pflichten der Mitglieder, Vereinshaftung


    Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle Mitglieder haben das Recht, am Vereinsleben teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu benutzen. Die aktiven Mitglieder dürfen Sportarten, die im Verein betrieben werden, in keinem anderen Verein ausüben.


    Die Aufnahme von Funktionen der Geschäftsführung in einem anderen Fußballverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Präsidiums.


    Jedes Mitglied hat Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste bzw. auf deren Aushändigung. Die Erstattung der Kopierkosten erfolgt lt. Beitrags- und Ehrenordnung.


    Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Vereinsveranstaltungen, der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins erleiden.


    Beiträge


    Die Modalitäten der Einziehung der Mitgliedsbeiträge werden durch den Aufsichtsrat im Rahmen einer Beitrags- und Ehrenordnung festgesetzt, die kein Satzungsbestandteil ist.


    Eine Sonderumlage kann höchstens einmal pro Jahr bis zur Höhe eines Jahresmitgliedsbeitrages erhoben werden. Den Betrag und das Verfahren legt die Mitgliederversammlung fest.


    Der Ehrenrat darf auf Antrag in Härtefällen eine Beitragsbefreiung aussprechen.


    Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben, sind von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Verzuges ausgeschlossen.


    Ende der Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Aufhebung.


    Der Austritt aus dem Verein ist frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft mit 1-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich. Stimmrecht erlangt das Mitglied nach 3-monatiger Mitgliedschaft. Für Sportler gelten keine Fristen. Der Austritt muss durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erklärt werden. Ein anders erklärter Ausritt ist unwirksam.


    Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in seiner Verwahrung befindlichen, dem Verein gehörende Gegenstände, Urkunden oder Schriftstücke unverzüglich an die Vereinsgeschäftsstelle herauszugeben.


    Die Modalitäten eines Vereinsausschlusses regelt die Rechts- und Verfahrensordnung. Ein Mitglied kann bei dem Verein schädigendem Verhalten ausgeschlossen werden u. a. bei
    1. schwerem Verstoß gegen die Vereinssatzung,
    2. grob unsportlichem Verhalten,
    3. unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung.
    4. Rückstand bei der Zahlung der Vereinsbeiträge von mehr als drei Monaten oder Nichterfüllung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Verein.


    Ehrungen


    Verdiente Mitglieder erhalten ein Präsent des Vereins, z. B. mit 25 Jahren Vereinszugehörigkeit eine silberne Ehrennadel, mit 50 Jahren die Ehrenmitgliedschaft und eine goldene Ehrennadel.


    Wer sich in hervorragender Weise um die Förderung des Sports und/oder um den Verein verdient gemacht hat, kann auf Antrag des Ehrenrats von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden ernannt, mit der bronzenen, silbernen oder goldenen Verdienstnadel oder dem goldenen Ehrenring des Vereins ausgezeichnet werden.

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