Stellung und Zusammensetzung
Der Jugendrat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die Erfahrung in sportlichen und pädagogi-schen Angelegenheiten haben sollen, von denen vier Mitglieder in der ordentlichen Mitgliederversammlung
gemäß Wahlordnung gewählt werden und ein Mitglied jeweils jährlich durch den Elternrat des 1. FC Dynamo Dresden vor Beginn des neuen Spieljahres bestimmt wird. Wiederwahl und Wiederbestimmung sind möglich.
Dem Jugendrat gehören mit beratender Stimme der Leiter des Nachwuchsbereiches und zwei Jugendspre-cher an, die jeweils in den 1. Jugendmannschaften A und C zu wählen sind.
Der Nachwuchsleiter ist durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Jugendrat zu bestellen; er sollte i. d. R. hauptamtlich eingesetzt werden. Er hat die Arbeit des Nachwuchsbereiches voll verantwortlich zwi-schen den Sitzungen des Jugendrates zu führen.
Sitzungen und Beschlussfassung
Der Vorsitzende des Jugendrates ruft während des Spieljahres (Mitte August bis Mitte Juni) die Sitzungen nach Bedarf ein oder wenn mindestens zwei Mitglieder dies fordern. Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Der Jugendrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleich-heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Jugendrat hat das Recht, die Beratung von Angelegenheiten des Nachwuchsbereichs im Aufsichtsrat zu beantragen und an Sitzungen des Aufsichtsrates, vertreten durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertre-ter, teilzunehmen, an denen solche Angelegenheiten beraten und beschlossen werden.
Aufgaben
Wichtigste Aufgabe des Jugendrates ist die Förderung von Jugendsportlern für den Vereinsfußball, insbeson-dere für alle Auswahlaufgaben sowie die Lizenz- und Amateurmannschaft.
In Zusammenarbeit mit dem Leiter der Nachwuchsabteilung und allen Mitarbeitern im Jugendbereich obliegt dem Jugendrat die Gewinnung der Eltern von Jugendfußballern als Vereinsmitglieder. Damit verbunden sind in Abstimmung mit dem Elternbeirat mindestens einmal jährlich Elternversammlungen durchzuführen.
Der Jugendrat behandelt alle wesentlichen Fragen der Jugendarbeit, koordiniert größere Aufgabenbereiche, pflegt die regelmäßige Verbindung mit dem Sportgymnasium und der Sportmittelschule, empfiehlt dem Leiter der Nachwuchsabteilung entsprechende Maßnahmen und berät ihn in allen sportlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Nachwuchsarbeit.
Der Leiter der Nachwuchsabteilung verantwortet gegenüber dem Jugendrat die Nachwuchsarbeit; er ist dem Vorsitzenden des Jugendrates und seinem Stellvertreter gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Der Jugendrat kann vom Leiter der Nachwuchsabteilung Auskunft über einzelne Vorgänge sowie Bericht über die sportliche Lage der Jugendmannschaften verlangen.
aktuelle Mitglieder des Jugendrates (Stand21.12.2014 ) :
Robert Pesch
Martin Werner
Karsten Reisinger
Markus Winkler
Jens Albinus
Der Jugendrat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die Erfahrung in sportlichen und pädagogi-schen Angelegenheiten haben sollen, von denen vier Mitglieder in der ordentlichen Mitgliederversammlung
gemäß Wahlordnung gewählt werden und ein Mitglied jeweils jährlich durch den Elternrat des 1. FC Dynamo Dresden vor Beginn des neuen Spieljahres bestimmt wird. Wiederwahl und Wiederbestimmung sind möglich.
Dem Jugendrat gehören mit beratender Stimme der Leiter des Nachwuchsbereiches und zwei Jugendspre-cher an, die jeweils in den 1. Jugendmannschaften A und C zu wählen sind.
Der Nachwuchsleiter ist durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Jugendrat zu bestellen; er sollte i. d. R. hauptamtlich eingesetzt werden. Er hat die Arbeit des Nachwuchsbereiches voll verantwortlich zwi-schen den Sitzungen des Jugendrates zu führen.
Sitzungen und Beschlussfassung
Der Vorsitzende des Jugendrates ruft während des Spieljahres (Mitte August bis Mitte Juni) die Sitzungen nach Bedarf ein oder wenn mindestens zwei Mitglieder dies fordern. Der Jugendrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Der Jugendrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleich-heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Jugendrat hat das Recht, die Beratung von Angelegenheiten des Nachwuchsbereichs im Aufsichtsrat zu beantragen und an Sitzungen des Aufsichtsrates, vertreten durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertre-ter, teilzunehmen, an denen solche Angelegenheiten beraten und beschlossen werden.
Aufgaben
Wichtigste Aufgabe des Jugendrates ist die Förderung von Jugendsportlern für den Vereinsfußball, insbeson-dere für alle Auswahlaufgaben sowie die Lizenz- und Amateurmannschaft.
In Zusammenarbeit mit dem Leiter der Nachwuchsabteilung und allen Mitarbeitern im Jugendbereich obliegt dem Jugendrat die Gewinnung der Eltern von Jugendfußballern als Vereinsmitglieder. Damit verbunden sind in Abstimmung mit dem Elternbeirat mindestens einmal jährlich Elternversammlungen durchzuführen.
Der Jugendrat behandelt alle wesentlichen Fragen der Jugendarbeit, koordiniert größere Aufgabenbereiche, pflegt die regelmäßige Verbindung mit dem Sportgymnasium und der Sportmittelschule, empfiehlt dem Leiter der Nachwuchsabteilung entsprechende Maßnahmen und berät ihn in allen sportlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Nachwuchsarbeit.
Der Leiter der Nachwuchsabteilung verantwortet gegenüber dem Jugendrat die Nachwuchsarbeit; er ist dem Vorsitzenden des Jugendrates und seinem Stellvertreter gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Der Jugendrat kann vom Leiter der Nachwuchsabteilung Auskunft über einzelne Vorgänge sowie Bericht über die sportliche Lage der Jugendmannschaften verlangen.
aktuelle Mitglieder des Jugendrates (Stand21.12.2014 ) :
Robert Pesch
Martin Werner
Karsten Reisinger
Markus Winkler
Jens Albinus
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